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Hauptforum Forum: Bewerbung Thread: Bewirb Dich beim German Taktik Shooters
Bewirb Dich beim German Taktik Shooters Seite: « 1 »
#1 am 27.03.2010 um 19:14 Uhr Diesen Beitrag zitieren
Punisher
Admin
Posts: 3

German Taktik Shooters  Spielgemeinschaft

Der German Taktik Shooters besteht aus Spielern die sich zusammengeschlossen haben, aus gleichem Interesse. Die eine schöne Zeit miteinander verbringen wollen und Spaß am Spiel haben.
2. Bewerbung:
Bewerben und beitreten kann jeder Zocker der sich dem German Taktik Shooters  Clan verbunden fühlt, deren Richtlinien beachtet und mindestens 18 Jahre alt ist. Eine Aufnahme kann von Seiten des German Taktik Shooters  (und nur von diesem) abgelehnt werden als auch unter bestimmten Voraussetzungen einer Aufnahme bereits mit 16 Jahren  zustimmen.

_1. Ein JoinUs ausfüllen und auf Kontaktaufnahme warten

_2. Zur persönlichen Vorstellung den Teamspeakserver nutzen

_3. Registrieren

_4. Profil editieren

_5. Eine Vorstellung im Forum mit Nickname, Vorname, E-Mailadresse, Alter und Angabe seiner Spiele (z.B.: WC3, CSS, DoD usw.) die er gerne spielt ist erforderlich.

_6. Ist obiges alles erfolgreich durchlaufen beginnt die Trailzeit.

3. Trailzeit:
Jeder durchläuft eine Trailzeit die individuell festgelegt wird und mindestens 5 Tagen aber durchaus auch 3 Wochen oder länger dauern kann. Das hängt vom jeweiligen Bewerber ab. Diese Zeit gibt allen die Möglichkeit gegenseitig zu prüfen ob man zueinander passt und die Harmonie stimmt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Serverpasswörter und Serveradminrechte. Während der Trailzeit erkennt der Trail die Richtlinien des German Taktik Shooters  Clans in vollem Umfang an, ist jedoch von der Clangebühr befreit. Nach ende der Trailzeit wird unter den Clanmembern über die Aufnahme zum Vollmember(admin rechte,....) abgestimmt und bei positivem Bescheid wird die Clangebühr fällig.
5. Austritt:
Den German Taktik Shooters  Clan verlassen kann jeder ohne Angabe von Gründen und wird vom Member selbst ausgesprochen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Unkostenbeiträge nach dem Ausscheiden besteht nicht.



zuletzt editiert von Punisher am 28.03.2010 22:51 Uhr 



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